Tagarchiv Gleichbehandlungsgesetz

Die Antidiskriminierungsgesetze in Deutschland

Antidiskriminierungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Abkürzung: “AGG”) verbietet es, einen Menschen aufgrund seiner Herkunft, seiner Religion, seiner Weltanschauung, einer Behinderung, seines Geschlechts, seines Alters und seiner sexuellen Identität zu diskriminieren. Dieses Gesetz sichert Arbeitnehmern Rechtsansprüche zu, wenn Arbeitgeber dagegen verstoßen. Das Gesetz trat am 14.08.2006 in Kraft.

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